Sondereigentumsverwaltung

Wir verwalten auch Ihr Sondereigentum, d. h. Ihre eigene Wohnung oder Gewerbeeinheit innerhalb einer WEG. In diesem privaten Wohnbereich ist der Hausverwalter i. d. R. nicht zuständig. Sie müssen sich um Reparaturen und Instandhaltung Ihrer eigenen vier Wände bei Eigennutzung oder Vermietung selbst kümmern. Wir nehmen Ihnen diese Arbeit gerne ab.